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   VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07   

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https://dejure.org/2010,32731
VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07 (https://dejure.org/2010,32731)
VG Dresden, Entscheidung vom 01.03.2010 - 4 K 2550/07 (https://dejure.org/2010,32731)
VG Dresden, Entscheidung vom 01. März 2010 - 4 K 2550/07 (https://dejure.org/2010,32731)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08

    Kosten des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Er ist im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Satzteil zu lesen und konkretisiert lediglich die Tatbestandsvoraussetzung für das Absehen von der Erhebung einer Gebühr (vgl. insoweit zur ähnlichen Regelung in § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG : BVerwG, Urt. v. 14.1.1983, 8 C 80/80 , zit. nach juris Rdnr. 12; Urt. v. 10.6.1981, 8 C 29/80 , zit. nach juris Rdnr. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.10.2009, 3 L 22/08 , zit. nach juris Rdnr. 6; OVG NRW, Beschl. v. 3.2.1984, 3 B 1037/83, zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1984 - 3 B 1037/83
    Auszug aus VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Er ist im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Satzteil zu lesen und konkretisiert lediglich die Tatbestandsvoraussetzung für das Absehen von der Erhebung einer Gebühr (vgl. insoweit zur ähnlichen Regelung in § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG : BVerwG, Urt. v. 14.1.1983, 8 C 80/80 , zit. nach juris Rdnr. 12; Urt. v. 10.6.1981, 8 C 29/80 , zit. nach juris Rdnr. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.10.2009, 3 L 22/08 , zit. nach juris Rdnr. 6; OVG NRW, Beschl. v. 3.2.1984, 3 B 1037/83, zit. nach juris).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren -

    Auszug aus VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Er ist im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Satzteil zu lesen und konkretisiert lediglich die Tatbestandsvoraussetzung für das Absehen von der Erhebung einer Gebühr (vgl. insoweit zur ähnlichen Regelung in § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG : BVerwG, Urt. v. 14.1.1983, 8 C 80/80 , zit. nach juris Rdnr. 12; Urt. v. 10.6.1981, 8 C 29/80 , zit. nach juris Rdnr. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.10.2009, 3 L 22/08 , zit. nach juris Rdnr. 6; OVG NRW, Beschl. v. 3.2.1984, 3 B 1037/83, zit. nach juris).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 80.80

    Erfolgreicher Widerspruch - Unstatthaftigkeit - Kostenerstattung

    Auszug aus VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Er ist im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Satzteil zu lesen und konkretisiert lediglich die Tatbestandsvoraussetzung für das Absehen von der Erhebung einer Gebühr (vgl. insoweit zur ähnlichen Regelung in § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG : BVerwG, Urt. v. 14.1.1983, 8 C 80/80 , zit. nach juris Rdnr. 12; Urt. v. 10.6.1981, 8 C 29/80 , zit. nach juris Rdnr. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.10.2009, 3 L 22/08 , zit. nach juris Rdnr. 6; OVG NRW, Beschl. v. 3.2.1984, 3 B 1037/83, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Überprüfbarkeit der Ermessensausübung der

    Auszug aus VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Bei der Kostenfestsetzung der Nachprüfungsbehörde sind das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip zu beachten (vgl. entspr. zu den Vergabekammern BbgOLG, Beschl. v. 7.5.2008, Verg W 2/08 , zit. nach juris Rdnr. 11; OLG Koblenz, Beschl. v. 16.2.2006, 1 Verg 2/06 , zit. nach juris Rdnr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05

    Kosten für die Beibringung des Gutachtens eines Facharztes für

    Auszug aus VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, aus Gründen effektiven Rechtsschutzes müsse in Fällen, in denen eine Amtshandlung selbst nicht angefochten werden könne und - wie hier (vgl. § 100 Abs. 1 GWB sowie BVerwG, Beschl. v. 2.5.2007, 6 B 10/07 ) - auch keine anfechtbare abschließende Sachentscheidung ergehe, der Prüfungsrahmen bei einer Gebührenanforderung auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung erstreckt werden (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 30.7.2003, W 6 K 02.724, zit. nach juris Rdnr. 23; NdsOVG, Beschl. v. 4.12.2006, 12 LA 426/05 ; zit. nach juris Rdnr. 9), beziehen sich die einschlägigen Entscheidungen nur auf von Amts wegen veranlasste Amtshand-lungen und damit auf Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären.
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

    Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren

    Auszug aus VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Bei der Kostenfestsetzung der Nachprüfungsbehörde sind das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip zu beachten (vgl. entspr. zu den Vergabekammern BbgOLG, Beschl. v. 7.5.2008, Verg W 2/08 , zit. nach juris Rdnr. 11; OLG Koblenz, Beschl. v. 16.2.2006, 1 Verg 2/06 , zit. nach juris Rdnr. 10).
  • VG Würzburg, 30.07.2003 - W 6 K 02.724
    Auszug aus VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, aus Gründen effektiven Rechtsschutzes müsse in Fällen, in denen eine Amtshandlung selbst nicht angefochten werden könne und - wie hier (vgl. § 100 Abs. 1 GWB sowie BVerwG, Beschl. v. 2.5.2007, 6 B 10/07 ) - auch keine anfechtbare abschließende Sachentscheidung ergehe, der Prüfungsrahmen bei einer Gebührenanforderung auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung erstreckt werden (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 30.7.2003, W 6 K 02.724, zit. nach juris Rdnr. 23; NdsOVG, Beschl. v. 4.12.2006, 12 LA 426/05 ; zit. nach juris Rdnr. 9), beziehen sich die einschlägigen Entscheidungen nur auf von Amts wegen veranlasste Amtshand-lungen und damit auf Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären.
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, aus Gründen effektiven Rechtsschutzes müsse in Fällen, in denen eine Amtshandlung selbst nicht angefochten werden könne und - wie hier (vgl. § 100 Abs. 1 GWB sowie BVerwG, Beschl. v. 2.5.2007, 6 B 10/07 ) - auch keine anfechtbare abschließende Sachentscheidung ergehe, der Prüfungsrahmen bei einer Gebührenanforderung auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung erstreckt werden (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 30.7.2003, W 6 K 02.724, zit. nach juris Rdnr. 23; NdsOVG, Beschl. v. 4.12.2006, 12 LA 426/05 ; zit. nach juris Rdnr. 9), beziehen sich die einschlägigen Entscheidungen nur auf von Amts wegen veranlasste Amtshand-lungen und damit auf Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären.
  • VG Dresden, 23.02.2005 - 12 K 2837/04
    Auszug aus VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Die Kostenerhebung, d. h. die die Festsetzung von Kosten im Vergabenachprüfungsverfahren kann daher im Ergebnis - von dem unwahrscheinlichen Fall einer Kostenfestsetzung trotz eines für den Bieter positiven Ergebnisses einmal abgesehen - nur dann angegriffen werden, wenn es an einem Nachprüfungsantrag fehlt (vgl. dazu VG Dresden, Urt. v. 23.2.2005, 12 K 2837/04, juris) oder die Höhe der festgesetzten Kosten Bedenken begegnet.
  • OLG Naumburg, 30.10.2020 - 7 U 47/20

    Kostenbescheid VK - Anspruch auf Rückzahlung von Verfahrenskosten für ein

    Bleibt die Nachprüfung, wie hier, erfolglos, so kann die Erhebung von Kosten im Nachprüfungsverfahren nur mit Erfolg angegriffen werden, wenn es - entgegen der Auffassung des öffentlichen Auftraggebers bzw. der Nachprüfungsbehörde - an einer Beanstandung des Bieters i.S.d. vorgenannten Vorschrift fehlt (vgl. VG Dresden, Urteil v. 23.02.2005, 12 K 2837/04, sowie Urteil v. 01.03.2010, 4 K 2550/07, jeweils nach juris).
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